Zum Schutz der Grundwasservorkommen und zur Sicherung der öffentlichen Trinkwasserversorgung ist im Mai 2024 die neue Wasserschutzgebietsverordnung (WSG-VO) Kuden/Hindorf/Hopen in Kraft getreten. Diese gilt für das Einzugsgebiet des Wasserwerkes Kuden.
Wasserschutzgebietsverordnungen sollen zu einem besseren Grundwasserschutz beitragen. Insgesamt zielen die Regelungen darauf ab, den natürlichen Wasserkreislauf zu bewahren und sicherzustellen, dass das Wasser, das als Trinkwasser verwendet wird, sauber und unbedenklich bleibt. Daher enthalten sie spezielle Regelungen für den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, für Bauvorhaben und für die landwirtschaftliche Flächenbewirtschaftung.
Das Wasserwerk Kuden stellt gemeinsam mit den Wasserwerken Wacken und Warringholz die Belieferung an zwei Wasserverbände und an Industriebetriebe in Wirtschaftsraum Brunsbüttel sicher. Dazu wird Grundwasser verwendet, das im Umkreis des Wasserwerks sowie in Hindorf und Hopen entnommen wird.
Das genutzte Grundwasser erneuert sich aus versickernden Niederschlägen. Dabei werden auf den Boden aufgebrachte Nähr- und Schadstoffe gelöst und aufgenommen. Sie gelangen in tiefere Bereiche und somit auch ins Grundwasser.
Hier finden Sie die Verordnung.
WSG-Zone: II
WSG-Zone: III
Zweckverband Wasserwerk Wacken
Reselithweg 22
25596 Wacken
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